Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der kad-Oase

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Dienstleistungen, Kurse, Trainings- und Wellnessangebote (nachfolgend einheitlich „Veranstaltungen“), die von der kad-Oase (nachfolgend „Anbieter“) durchgeführt werden.

  2. Grundlage des Vertrages und der Durchführung der Veranstaltungen sind die jeweils bei Vertragsschluss gültigen Belegungs-, Kurs- und Trainingspläne des Anbieters.

  3. Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung erkennt der Teilnehmer diese AGB sowie die am Veranstaltungsort jeweils aushängende Hausordnung als verbindlich an. Befindet sich der Anbieter an einem Veranstaltungsort in einem Untermietverhältnis, gelten die vom jeweiligen Vermieter oder Betreiber vorgegebenen Nutzungsvereinbarungen und Hausordnungen für alle Teilnehmer gleichermaßen.

  4. Führt der Anbieter Veranstaltungen im Auftrag oder im Namen einer anderen Einrichtung (z. B. einer Schule, einer Kindertagesstätte oder eines Vereins) durch, bei der die Einschreibung und Rechnungsstellung direkt über diese Einrichtung erfolgt, so ist die andere Einrichtung Vertragspartner des Teilnehmers. In diesem Fall finden die AGB des Anbieters keine unmittelbare Anwendung auf das Vertragsverhältnis zur Anmeldung und Abrechnung.

§ 2 Anmeldung, Warteliste und Vertragsabschluss

  1. Die Ankündigung von Veranstaltungen auf der Webseite, in Flyern oder in sonstigen Medien des Anbieters ist unverbindlich und freibleibend. Sie stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Teilnehmer dar (invitatio ad offerendum).

  2. Die Anmeldung zu den Veranstaltungen des Anbieters hat über das auf der Webseite bereitgestellte Anmeldeformular zu erfolgen. Die Anmeldung stellt ein verbindliches Angebot des Teilnehmers auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar.

  3. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Teilnehmers durch eine ausdrückliche Anmeldebestätigung in Textform (in der Regel per E-Mail) annimmt. Die zeitgleich per E-Mail übersandte Rechnung gilt als Anmeldebestätigung.

  4. Die Registrierung auf einer Warteliste für ausgebuchte Veranstaltungen ist für beide Vertragsparteien unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf einen Platz oder den Abschluss eines Vertrages. Sollte ein Platz in der gewünschten Veranstaltung frei werden, bietet der Anbieter diesen dem auf der Warteliste registrierten Interessenten in Textform an. Ein Vertrag kommt auch in diesem Fall erst zustande, wenn der Interessent dieses Angebot innerhalb der gesetzten Frist in Textform annimmt und der Anbieter dies bestätigt.

  5. Da die Teilnehmerzahl für die einzelnen Veranstaltungen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, die Teilnahme an einer Veranstaltung von der Erfüllung persönlicher, gesundheitlicher oder sachlicher Voraussetzungen (z. B. Mindestalter, Schwimmfähigkeit, Vorhandensein geeigneter Ausrüstung) abhängig zu machen und Teilnehmer abzulehnen, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

§ 3 Verbraucherhinweis zum Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder einen spezifischen Zeitraum vorsieht. Da die Veranstaltungen der kad-Oase termingebundene Freizeitdienstleistungen darstellen, ist ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen; jede Anmeldung ist mit Zugang der Anmeldebestätigung unmittelbar bindend.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Entgelte und Verzug

  1. Die Anmeldung verpflichtet den Teilnehmer – unabhängig von seiner tatsächlichen Teilnahme an der Veranstaltung – zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

  2. Die Kursentgelte sind in voller Höhe spätestens 14 Tage vor dem angekündigten Veranstaltungsstart fällig. Die Abrechnung erfolgt per Einzug im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens auf Basis des vom Teilnehmer erteilten Mandats. Der Teilnehmer ermächtigt den Anbieter mit der Anmeldung, die anfallenden Entgelte von dem angegebenen Girokonto einzuziehen. Er ist verpflichtet, für eine ausreichende Deckung des Kontos zum Zeitpunkt des Einzugs Sorge zu tragen.

  3. Kann eine Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung, wegen der Angabe einer falschen Bankverbindung oder aufgrund eines unberechtigten Widerspruchs des Teilnehmers nicht durchgeführt werden, hat der Teilnehmer dem Anbieter die hierdurch entstandenen Rücklastschriftgebühren der Banken (Fremdentgelte) in tatsächlicher Höhe zu erstatten. Zusätzlich wird für den damit verbundenen manuellen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 3,00 EUR erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden wesentlich geringer als die Pauschale ist.

  4. Führt der Teilnehmer eine eigenständige manuelle Überweisung durch, obwohl ein SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart war, und kommt es dadurch zu einer Doppelzahlung (Mehrfachzahlung), wird der überzahlte Betrag nach Feststellung unverzüglich zurückerstattet. Der Anbieter behält sich das Recht vor, den Betrag erst nach Ablauf der gesetzlichen achtwöchigen Frist zur Rückbuchung autorisierter Lastschriften (§ 675x Abs. 4 BGB) zu erstatten, sofern im Einzelfall das Risiko eines zeitgleichen Lastschriftwiderrufs durch den Teilnehmer besteht. Ein Abzug von Bearbeitungsgebühren von der Rückerstattung erfolgt nicht.

  5. Sollten gerichtliche oder außergerichtliche Schritte zur Beitreibung einer fälligen Forderung erforderlich sein, hat der Teilnehmer die dem Anbieter entstehenden Verzugsschäden (z. B. gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten in Höhe von maximal 2,50 EUR pro Mahnung sowie notwendige Inkasso- oder Rechtsanwaltskosten) nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (§§ 280, 286 BGB) zu tragen.

  6. Angebotene Rabatte gelten ausschließlich für die jeweils ausgewiesenen Preise der qualifizierten Angebote. Sie sind nicht auf andere Personen oder Veranstaltungen übertragbar. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Rabatten für zukünftige Buchungen besteht nicht.

§ 5 Stornierung und Umbuchung durch den Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten (Stornierung) oder eine Umbuchung beantragen. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. per E-Mail).

  2. Bei einer Stornierung, die dem Anbieter in Textform zugeht, gelten folgende pauschalierte Stornierungsregelungen, wobei für den Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim Anbieter maßgeblich ist :

    • Bei einem Zugang bis zum 21. Werktag vor Veranstaltungsbeginn wird der Teilnehmer vollständig von der Pflicht zur Zahlung des Entgelts befreit; bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

    • Bei einem Zugang zwischen dem 20. und dem 5. Werktag vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des vereinbarten Entgelts als Ausfallpauschale fällig.

    • Bei einem Zugang ab dem 4. Werktag vor Veranstaltungsbeginn oder bei Fernbleiben von der Veranstaltung ohne vorherige Stornierung werden 100 % des vereinbarten Entgelts fällig.

  3. Für jede wirksame Stornierung nach Ablauf der kostenfreien Frist sowie für jede vom Anbieter genehmigte Umbuchung auf einen anderen Kurs wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR erhoben.

  4. Die Übertragung des gebuchten Platzes auf einen Ersatzteilnehmer (Gestellung eines Ersatzteilnehmers) ist grundsätzlich möglich, sofern der Ersatzteilnehmer die persönlichen, gesundheitlichen und sachlichen Voraussetzungen der Veranstaltung erfüllt und die Übertragung dem Anbieter spätestens 3 Tage vor Veranstaltungsstart in Textform mitgeteilt wird. Für die Übertragung wird keine Stornierungsgebühr, sondern lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erhoben.

  5. Dem Teilnehmer bleibt bei allen Pauschalierungen nach den Absätzen 2, 3 und 4 ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter überhaupt kein Schaden entstanden ist oder der entstandene Schaden beziehungsweise Wertminderung wesentlich niedriger als die vereinbarte Pauschale ist.

§ 6 Veranstaltungsdurchführung und Leistungsänderungen

  1. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Trainer besteht nicht, auch wenn die Veranstaltung mit dem Namen eines bestimmten Trainers angekündigt wurde. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Verhinderung des angekündigten Trainers (z. B. durch Krankheit oder Urlaub) einen Vertretungstrainer einzusetzen.

  2. Der Anbieter stellt sicher, dass eingesetzte Vertretungstrainer fachlich, sachlich und pädagogisch für den jeweiligen Trainingsbereich qualifiziert und eingewiesen sind, um eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten. Das Vorliegen einer formellen Trainerlizenz ist nicht geschuldet, es sei denn, diese Eigenschaft wurde für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich und schriftlich zugesichert.

  3. Muss eine Veranstaltungseinheit aus Gründen ausfallen, die der Anbieter zu vertreten hat (z. B. akute Erkrankung des Trainers ohne Vertretungsmöglichkeit, technische Defekte an den vom Anbieter gemieteten Einrichtungen), wird dem Teilnehmer die Möglichkeit eingeräumt, diese Einheit innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel bis zum Ende der folgenden Kursstaffel) nachzuholen. Ist ein Nachholen innerhalb dieses Zeitraums aus organisatorischen Gründen nicht möglich oder dem Teilnehmer nicht zumutbar, erfolgt eine anteilige Rückerstattung des Entgelts für die ausgefallene Einheit.

  4. Kann eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. unvorhersehbare Naturkatastrophen, behördliche Schließungsanordnungen, schwere technische Defekte außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters wie großflächige Wasserschäden oder Ausfall der Energieversorgung der Halle) nicht stattfinden, befreit dies beide Vertragsparteien für die Dauer des Ausfalls von ihren Leistungspflichten. Bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Einheiten werden anteilig erstattet, sofern keine einvernehmliche Nachholung vereinbart werden kann. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

  5. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angebotene Veranstaltungen bei Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die betroffenen Teilnehmer werden unverzüglich benachrichtigt, und es wird ihnen, sofern möglich, eine gleichwertige Alternativveranstaltung angeboten. Nimmt der Teilnehmer das Alternativangebot nicht an, wird das bereits gezahlte Entgelt vollständig erstattet.

  6. Der Anbieter ist berechtigt, geringfügige Änderungen der Veranstaltungszeit (Verschiebungen um bis zu 60 Minuten) oder des Veranstaltungsortes (Verlegung in eine andere, geeignete Einrichtung im Umkreis von maximal 10 Kilometern) aus organisatorischen oder einrichtungsabhängigen Gründen vorzunehmen, sofern dies dem Teilnehmer unter Berücksichtigung seiner berechtigten Belange zumutbar ist. Bereits angemeldete Teilnehmer werden über solche Änderungen unverzüglich in Textform informiert.

  7. Benötigt der Teilnehmer zusätzlich zu der als Anmeldebestätigung dienenden Rechnung eine gesonderte Teilnahmebestätigung (z. B. zur Vorlage bei Dritten), wird die erste Ausfertigung kostenfrei in Textform ausgestellt. Für jede weitere Ausfertigung oder den postalischen Versand wird eine Bearbeitungsgebühr von 7,50 EUR erhoben. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Der Anbieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die angebotenen Veranstaltungen nicht nach den Kriterien der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert sind und eine Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht garantiert werden kann.

§ 7 Persönliche Verhinderung, Krankheit und nicht wahrgenommene Termine

  1. Die Buchung einer Veranstaltung ist verbindlich. Persönliche Verhinderungsgründe des Teilnehmers entbinden grundsätzlich nicht von der Zahlungspflicht.

  2. Dies gilt insbesondere bei Krankheit des Teilnehmers, Krankheit des teilnehmenden Kindes, Krankheit von Angehörigen, Urlaub, beruflicher Verhinderung, Terminüberschneidungen oder sonstigen persönlichen Gründen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.

  3. Nimmt der Teilnehmer einen gebuchten Termin nicht wahr, besteht kein Anspruch auf Erstattung, Auszahlung, Verrechnung, Übertragung, Gutschrift oder Nachholung des nicht wahrgenommenen Termins, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  4. Bei Veranstaltungen mit mehreren Einheiten führt die Nichtteilnahme an einzelnen Terminen nicht zu einer anteiligen Erstattung des Entgelts.

  5. Eine Nachholung versäumter Termine ist nur möglich, wenn dies in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich vorgesehen ist oder vom Anbieter im Einzelfall aus Kulanz angeboten wird. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht.

  6. Bei schwerwiegender Erkrankung, längerem krankheitsbedingtem Ausfall oder vergleichbaren besonderen Härtefällen kann der Anbieter nach Vorlage eines ärztlichen Nachweises freiwillig eine Umbuchung oder Gutschrift anbieten. Dies erfolgt ausschließlich aus Kulanz und begründet keinen Rechtsanspruch.

  7. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bleiben unberührt.

  8. Eine Erkrankung des Teilnehmers, des teilnehmenden Kindes oder einer Begleitperson nach Ablauf der jeweils geltenden Stornofrist berechtigt nicht automatisch zur kostenfreien Stornierung, Erstattung oder Umbuchung. Der Anbieter kann im Einzelfall aus Kulanz eine abweichende Lösung anbieten.

§ 8 Haftungsausschluss und gesetzliche Haftungsbegrenzung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen beziehungsweise fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen.

  2. Für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) haftet der Anbieter unbeschränkt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

  3. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) ist die Haftung des Anbieters auf den Ersatz des vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens begrenzt.

  4. Bei einfach fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

  5. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten in gleichem Maße zugunsten der Mitarbeiter, Trainer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

  6. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Geld oder sonstigen persönlichen Gegenständen wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Verlust beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Dem Teilnehmer wird dringend angeraten, keine Wertgegenstände in die Umkleideräume oder Veranstaltungsstätten einzubringen.

§ 9 Aufsichtspflicht und Verhalten in den Einrichtungen

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der ersten Teilnahme an einer Veranstaltung einen vom Anbieter bereitgestellten Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen. Liegen gesundheitliche Einschränkungen, chronische Erkrankungen, Allergien oder akute Beschwerden (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Asthma, Epilepsie, ansteckende Infektionen) vor, die eine Teilnahme beeinträchtigen oder gefährden könnten, ist der Anbieter vor Beginn der Veranstaltung hierüber zu informieren. Bei akuten ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden ist eine Teilnahme im Interesse aller Teilnehmer ausgeschlossen.

  2. Alle Teilnehmer, Nutzer und Begleitpersonen sind verpflichtet, sich an die am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden gesetzlichen, behördlichen und gesundheitlichen Richtlinien sowie an die jeweilige Haus- und Badeordnung zu halten. Den Anweisungen des Personals des Veranstaltungsortes und des Anbieters ist Folge zu leisten. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Vorgaben kann ein Ausschluss von der Veranstaltung ausgesprochen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Entgelts besteht in diesem Fall nicht.

  3. Für minderjährige Teilnehmer übernimmt der Anbieter beziehungsweise der eingesetzte Trainer die Aufsichtspflicht ausschließlich für die Dauer der tatsächlichen Veranstaltungseinheit im Wasser. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes am Beckenrand an den Trainer und endet mit der Entlassung des Kindes aus dem Wasser am Beckenrand nach dem Ende der Einheit.

  4. Vor Beginn und nach dem Ende der Veranstaltungseinheit liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich und uneingeschränkt bei den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder den begleitenden Aufsichtspersonen. Die Begleitpersonen haben die Kinder persönlich zum Veranstaltungsort (Beckenrand) zu bringen und dort pünktlich wieder abzuholen. Für den gesamten Aufenthalt in den Umkleidekabinen, Duschen, Fluren und Nebenräumen der Einrichtungen vor und nach der Veranstaltung liegt die Aufsichtspflicht bei den Begleitpersonen.

§ 10 Filmen und Fotografieren

Aus Gründen des Datenschutzes, zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Teilnehmer sowie zur Einhaltung der Vorgaben der Hausordnung ist das Filmen und Fotografieren (auch unter Wasser) während des gesamten Veranstaltungsbetriebs, insbesondere im Bereich der Schwimmbecken, Duschen und Umkleidekabinen, für alle Teilnehmer, Begleitpersonen und Besucher strengstens untersagt. Ein schuldhafter Verstoß gegen dieses Verbot kann zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

§ 11 Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anwendbar anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung sind die gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt entsprechend für das Ausfüllen eventueller Vertragslücken.

aktualisiert 01.06.2026 ©